Der Weg zur logopädischen Therapie
Je nach der Art der Problematik ist der erste Ansprechpartner der behandelnde Arzt
oder Facharzt.
Logopädische Verordnungen können Hausärzte, Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohrenärzte,
Phoniater, Neurologen oder auch Zahnärzte und Kieferorthopäden ausstellen.
Bei einer Erstverordnung muss ein Hörtest durchgeführt werden und auf der
Heilmittelverordnung vermerkt werden.
Die logopädische Vorstellung sollte innerhalb 14 Tage nach Ausstellungsdatum erfolgen,
sonst verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
Eine Verordnung beinhaltet in der Regel 10 Behandlungseinheiten von je 45 Minuten.
Dies kann jedoch je nach Störungsbild variieren. Reichen diese 10 Behandlungseinheiten
nicht aus, empfehle ich im Therapiebericht eine
Folgeverordnung.
Zuzahlung
Erwachsene ohne Befreiung von der Zuzahlung müssen anteilig 10% der Kosten
und eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 € (Stand 2004) pro Verordnung selbst tragen.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr entfällt die Zuzahlung.
Leistungen
Erhebung des logopädischen Befundes mit ausführlicher Erläuterung
und persönlicher Beratung.
Anschließend gemeinsame Festlegung der Therapieziele.
Folgende logopädische Störungsbilder werden behandelt
Kindliche Sprachstörungen
- Sprachentwicklungsstörungen und- verzögerungen
- Störungen der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung,
einschließlich
Lautverwendung
- Defizite in Wortschatz und Grammatik
- Sprachverständnisstörungen und Wortfindungsstörungen
Kindliche Sprechstörungen
- Störungen der Lautbildung und Lautverbindungsbildung (u.a. das sog. „Lispeln“)
- physiologisches Stottern
- Poltern
- Rhinophonien ( u.a. nach Gaumenspaltenoperationen)
Kindliche Stimmstörungen
- chronische Heiserkeit
- sog. "Schreiknötchen"
Schluckstörungen bei Kindern
- Störungen der Nahrungsaufnahme
(bei Säuglingen, CP- Kinder, Sondenentwöhnung)
- Myofunktionelle Schluckstörungen in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Kieferorthopäden
Schluckstörungen bei Erwachsenen
- Störungen der Nahrungsaufnahme nach Schlaganfall, SHT oder anderen
neurologischen Erkrankungen
Sprachstörungen bei Erwachsenen
- Aphasien nach Schlaganfall oder Schädelhirntrauma
- Störungen der Schriftsprache
Sprechstörungen bei Erwachsenen
- Dysarthrophonien nach Schlaganfall, Schädelhirntrauma oder anderen neurologischen
Erkrankungen (z.B. Morbus Parkinson, Multiple Sklerose u.ä.)
- Artikulationsstörungen
Stimmstörungen bei Erwachsenen
- Stimmbandlähmungen
- funktionelle Stimmstörungen (chronische Heiserkeit, Stimmbandknötchen u.ä.)
Gerne können Sie mich bei speziellen Fragen zum Behandlungsangebot anrufen
oder mir Ihre Frage per eMail senden.